Mütterpflege

Eine Mütterpflegerin bietet Wöchnerinnen praktische Hilfe nach der Geburt eines Babys an, damit sich Mutter und Baby kennenlernen, zuhause aneinander gewöhnen und von der Geburt erholen können. Eine Mütterpflegerin führt keine medizinischen Handlungen durch oder stellt Diagnosen, damit ist die Tätigkeit deutlich von der Versorgung durch die Hebamme abgegrenzt, ergänzt diese aber sinnvoll.

  • Mein Angebot

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    Auch nach der Geburt unterstütze ich Sie mit Rat und Tat, damit Sie in Ruhe Ihr Baby kennenlernen können.

    Mir ist es sehr wichtig, dass Sie ihre Zeit als frisch entbundene Mutter während des Wochenbettes in vollen Zügen genießen können.

    Ich bemuttere Sie als Mutter mit viel Herz und Einfühlvermögen. Durch meine jahrelangen Erfahrungen als Mütterpflegerin, bin ich in der Lage auf die verschiedensten Bedürfnisse der Mutter und ihres Babys einzugehen.

    Ich achte darauf, dass die Mutter sich nicht selbst vergißt, genügend Schlaf bekommt, nehme mir die Zeit, Probleme und Fragen durchzusprechen, unterstütze Sie bei der Pflege Ihres Babys, wenn das Stillen schwierig ist, wenn Ihr Baby nicht schlafen kann oder nach der Geburt von Zwillingen.

    Desweitern biete ich Massagen für Sie oder Ihr Baby an, damit Sie wieder in Ihrem Körper ankommen oder sich einfach entspannen können. Ihr Baby kann sich bei einer Willkommensmassage an die neue Situation außerhalb des geborgenen Mutterleibes gewöhnen. Berührung nach der Geburt fördert die Bindung zwischen Mutter und Kind.

    Auch für die nicht so schönen Tage bin ich voll und ganz für die Sie da. Durch die hormonelle Umstellung nach der Geburt kann die Gefühlswelt der Mutter ins Ungleichgewicht kommen, selbst der Partner kann oft nicht helfen.

    Meine Erfahrungen haben gezeigt, dass oft schon eine Umarmung, die Erlaubnis auch für Tränen, sowie eine gute Tasse Tee, Wunder bewirken können.

  • Leistungen und Kosten

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    Mütterpflege Stundensatz 30 Euro.

    Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei ambulanter Entbindung oder Hausgeburt in den ersten 6 Tagen nach der Geburt für max. 8 Stunden pro Tag die Kosten. Hierfür ist kein ärztliches Attest erforderlich. Bei stationärer Entbindung reduziert sich der Erstattungszeitraum um die Zeit des Krankenhausaufenthalts. Im Bedarfsfall kann bei medizinischer Indikation die Kostenübernahme über einen längeren Zeitraum genehmigt werden. Darüber hinaus ist die Kostenübernahme mit Vorlage eines Attests von Arzt oder Hebamme gewährleistet.

    Alle Mütter, die in einer privaten Krankenkasse versichert sind, erkundigen sich bitte selbst, ob im speziellen Fall eine Kostenerstattung ebenfalls möglich ist.

    Am besten, Sie besorgen sich schon vor der Geburt einen Antrag auf Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse.

    Ich bin anerkannt durch den VDEK Berlin (Verband Deutscher Ersatzkassen Berlin Brandenburg). Einsätze werden von folgenden Krankenkassen übernommen : TK, DAK, BARMER ,GEK, KKH und HEK.

    Für Fragen über die Antragstellung und die Kostenerstattung durch die Krankenkassen stehe ich Ihnen gerne bei einem Erstgespräch zur Verfügung.